Allgemeine Teilnahmebedingungen für offene Seminare
Geltungsbereich
Die „Allgemeinen Teilnahmebedingungen offene Seminare“ gelten für alle von Gefahrgut2000 GmbH durchgeführten Standardseminare.
Vertragsabschluss
Eine Anmeldung kann online oder per Fax erfolgen. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung. Erst mit dieser Anmeldebestätigung gilt der Vertrag als zustanden gekommen.
Inhalt des vereinbarten Seminars
1. Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil dieses Vertrages ist.
2. Gefahrgut2000 GmbH ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.
Rücktritt/Kündigung
1. Der Teilnehmer ist berechtigt, bis zu 14 Werktage vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden keine Gebühren berechnet. Eventuell geleistete Seminargebühren werden vollumfänglich zurückerstattet.
2. Bei späterer Stornierung oder bei Nichterscheinung sind die vollen Seminargebühren zu entrichten.
3. Gefahrgut2000 GmbH behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. Nichterreichen der Seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage durch Gefahrgut2000 GmbH wird diese versuchen, den Teilnehmern auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Gefahrgut2000 GmbH.
4. Kündigung und Rücktritt haben jeweils in schriftlicher Form zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung bzw. des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung beim Erklärungsempfänger maßgeblich.
Zahlungsbedingungen
1. Die Seminargebühren sind zu Seminarbeginn fällig.
2. Gefahrgut2000 GmbH ist berechtigt, vom Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgte Zahlung (z. B. Einzahlungsbeleg) zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist Gefahrgut2000 GmbH berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme am Seminar auszuschließen.
3. Verzug tritt mit Beginn des Seminars ein. Sollte der Teilnehmer bis zum Beginn des Seminars nicht die Seminargebühr bezahlt haben und dennoch am Seminar teilnehmen ist der rückständige Rechnungsbetrag mit 5 % über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Teilnehmer nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Widerruf bei Fernabsatzverträgen
Der Teilnehmer kann seine als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder Fax) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufs. Der Widerruf ist unter Angabe des Titels und des Ortes zu richten an:
Gefahrgut2000 GmbH
Grünholderstr. 4
86456 Gablingen
Fax 08230 / 89 16 411
Sonstiges
1. Gefahrgut2000 GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von in die Schulungsräume/Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertegenstände, entstehen. Bei von Gefahrgut2000 GmbH zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet dieser nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
2.Änderungen und Ergänzungen des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und Gefahrgut2000 GmbH, insbesondere Individualabsprachen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam.
3. Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich Gefahrgut2000 GmbH vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von Gefahrgut2000 GmbH in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
4. Die an Gefahrgut2000 GmbH übermittelten Daten des Teilnehmers werden in der EDV-Anlage verarbeitet.
5. Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Veranstaltungsort. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von Gefahrgut2000 GmbH, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen von Gefahrgut2000 GmbH gegen den Teilnehmer, soweit er Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
6. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Teilnehmer und Gefahrgut2000 GmbH verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
Gefahrgut2000 GmbH
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